Hans Brandenburg elektrifizert.

Die Zukunft ist jetzt.
Erleben Sie individuelle Konzepte nachhaltiger und umweltbewusster Mobilität mit finanziellen Vorteilen: Nutzen Sie die Förderung beim Kauf eines unserer Elektrofahrzeuge oder bei Nutzung eines Plug-In-Hybrides.

Profitieren Sie von den verschiedenen Förderprogramme für die E-Mobilität: z.B. dem BAFA Umweltbonus für vollelektrische Fahrzeuge inkl. der Innovationsprämie der Fahrzeughersteller, dem Steuervorteil der neuen Dienstwagenbesteuerung (0,25% oder 0,5%-Regelung) und weiteren Vorteilen in Düsseldorf und Umgebung.

Mit unseren kurzfristig verfügbarenelektrifizierten Lagerfahrzeugen helfen wir Ihnen, elektrifiziert an Ihr Ziel zu kommen.

Wir nehmen Ihr altes Fahrzeug gerne in Zahlung und helfen Ihnen bei der Beantragung von entsprechenden Fördermitteln. 

Wie setzen sich die Förderungen zusammen?

BAFA Förderung / Umweltbonus

Bei der BAFA Förderung erhalten Privatpersonen und Unternehmen bei Kauf oder Leasing eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder Brennstoffzellenfahrzeugs eine Kaufprämie. Diese teilt sich in einen Herstelleranteil (Innovationsprämie) und einen Bundesanteil (Umweltbonus). 

Der Umweltbonus gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden, die aktuelle Version hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2024 mit einer stufenweisen Anpassung. Welche Fahrzeug förderberechtigt sind, erfahren Sie auf der Liste des BAFA

Fahrzeugkauf 2023
Ab dem 01.09.2023 Beschränkung der Förderung auf Privatpersonen.

Fahrzeugart Nettolistenpreis Herstelleranteil Bundesanteil Gesamtförderung
batterieelektrisches Fahrzeug max. 40.000 € 2.250 € + 4.500 € = 6.750 €
batterieelektrisches Fahrzeug über 40.000 € 1.500 € + 3.000 € = 4.500 €

Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. 

Fahrzeugkauf 2024
Ab dem 01.09.2023 Beschränkung der Förderung auf Privatpersonen.

Fahrzeugart Nettolistenpreis Herstelleranteil Bundesanteil Gesamtförderung
batterieelektrisches Fahrzeug max. 45.000 € 1.500 € + 3.000 € = 4.500 €

Fahrzeugleasing 2023/24

Leasingdauer 6 bis 11 Monate 12 bis 23 Monate über 23 Monate
anteilige Förderung 0 % 50% 100%

Detaillierte Informationen finden Sie auf der → Webseite des BAFA.

Wegfall der KFZ-Steuer

Reine Batterie-Elektrofahrzeuge, deren Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 liegt, sind von der KFZ-Steuer befreit (§ 3d KraftStG). Die Dauer der Steuerbefreiung ist für 10 Jahre ab Erstzulassung festgelegt und gilt längstens bis zum 31.12.2030. Danach wird die KFZ-Steuer um 50% ermäßigt (§ 9 Abs. 2 KraftStG). 

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung
Die Regelung zur Dienstwagenbesteuerung wird über den 31.12.2022 hinaus unverändert weitergeführt.

Jetzt können Sie noch sparsamer unterwegs sein ‒ dank der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung. Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung halbiert und bei reinen Elektrofahrzeugen bis 60.000 € Bruttolistenpreis sogar auf nur 0,25 % verringert. Nutzer von Plug-In Hybriden, die weniger als 50 g/km CO2-Emissionen ausstoßen oder mindestens 60 km elektrische Reichweite bieten, werden ebenfalls mit 0,5 % besteuert. Die gegenwärtigen Vorteile erhalten Sie für alle aktuellen elektrifizierten BMW, MINI und Kia Modelle.

Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km (Anschaffung ab 01.01.2022) beträgt. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde  (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 (3) EStG) und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

THG-Quote und -Prämie

Die "Treibhausgasminderungsquote" (THG-Quote) soll klimaschädliche Gase, wie z.B. CO2, reduzieren. Wer ein Elektrofahrzeug besitzt, vermeidet Treibhausgase - Unternehmen können durch die Nutzung von Elektrofahrzeugen sogar ihre THG-Quote mindern. Mit der THG-Prämie profitieren aber nicht nur Unternehmen, sondern auch private Besitzer eines Elektrofahrezugs. Anbieter vergeben Prämien ab 250€ bis 400€ järhlich für die Nutzung von Elektrofahrzeug-Zertifikaten. Jene Anbieter verkaufen die Zertifikate des Umweltbundesamtes an große Unternehmen, die so die THG-Quote erfüllen und einen Ausgleich zu ausgestoßenen Treibhausgasen schaffen.

Als Besitzer eines Elektrofahrzeugs können Sie seit dem 01.01.2022 in wenigen Schritten von der THG-Prämie profitieren. Dazu registrieren Sie sich bei einem der Prämien-Anbieter und weisen mit Ihrem Fahrzeugschein nach, dass Sie Fahrzeughalter eines reinen Elektrofahrzeugs sind. Danach übernehmen die Anbieter die weiteren Formalitäten: Einreichung der Unterlagen beim Umweltbundesamt zur Feststellung der eingesparten Emissionen und Ausstellung eines Zertifikats; Weiterverkauf des Zertifikats. Die THG-Prämie wird ein Mal pro Jahr gewährt und kann bis zum 28. Februar des Folgejahres eingereicht werden. Bei einigen Anbietern erhalten Sie auch für das Werben von weiteren Interessierten eine extra Prämie. 

Bei unserem Prämien-Partner "geld-für-eAuto.de" können Sie ganz unkompliziert Ihr vollelektrisches Fahrzeug mit Hilfe des Fahrzeugscheins registrieren. Anschließend übernimmt der Anbieter alle weiteren Formalitäten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie Ihre Prämie in Höhe von 400 EUR. Diese können Sie jährlich neu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. bei der Verbraucherzentrale (externer Link) und beim Umweltbundesamt (externer Link).

* Der mit (*) gekennzeichnete Link ist ein Provisionslink. Wenn Sie auf diesen Link klicken und auf der Zielseite die Prämie beantragen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter eine Vermittlerprovision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Erhalt Ihrer Prämie. | Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Stand 12/2022.

Kostenfreies Parken

Als Anreiz zur Erhöhung der Zulassungszahlen privater Elektrofahrzeuge ermöglichen einige Städte Fahrern von batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen (reine Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-Fahrzeuge sowie Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge) zeitlich befristetes kostenfreies Parken. Die Elektrofahrzeuge können für die jeweilige Höchstparkdauer kostenlos parken, die am Parkscheinautomat angegeben ist. Dabei handelt es sich um nicht beschrankte, bewirtschaftete Parkplätze (z.B. im Geltungsbereich von Parkscheinautomat).

Dazu gehören die Städte:

Düsseldorf  - hier benötigen Sie vorab eine Registrierung des Fahrzeugs: https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umweltthemen-von-a-z/elektromobilitaet/private-nutzer/kostenfreies-parken.html

Hilden - Voraussetzung: E-Kennzeichen oder E-Plakette, Nutzung der Parkscheibe

Langenfeld - Voraussetzung: E-Kennzeichen oder E-Plakette, Nutzung der Parkscheibe

Mettmann - Voraussetzung: E-Kennzeichen oder E-Plakette, Nutzung der Parkscheibe

Neuss - Voraussetzung: E-Kennzeichen, Nutzung der Parkscheibe

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 12/2022.